Mein Kind kann heute nicht zur Schule kommen....
Sollte ihr Nachwuchs aus Krankheitsgründen nicht in der Lage sein, den Unterricht zu besuchen, so gilt laut § 43 des Schulgesetzes folgende Regelung:
"Ist eine Schülerin oder ein Schüler durch Krankheit oder aus anderen nicht vorhersehbaren Gründen verhindert, die Schule zu besuchen, so benachrichtigen die Eltern unverzüglich die Schule und teilen schriftlich den Grund für das Schulversäumnis mit. Bei begründeten Zweifeln, ob Unterricht aus gesundheitlichen Gründen versäumt wird, kann die Schule von den Eltern ein ärztliches Attest verlangen und in besonderen Fällen ein schulärztliches oder amtsärztliches Gutachten einholen."
Bitte melden Sie Ihr Kind bitte ab etwa 7.30 Uhr unter der Nummer 2171880 als krank oder nutzen Sie das Online-Formular zur Krankmeldung. Geben Sie Ihrem Kind am ersten Tag des Wiedererscheinens zum Unterricht eine schriftliche Entschuldigung mit, in der noch einmal auf das krankheitsbedingte Fehlen des Kindes hingewiesen wird. Fehlt diese schriftliche Entschuldigung, können Stunden als "unentschuldigt gefehlt" auf dem Zeugnis erscheinen.